Bei Elektro Bömelburg gehören Elektrotechnik und Elektromobilität zum Arbeitsalltag. Jetzt kommt auch beim Team etwas Neues dazu: Drei unserer Mitarbeitenden sind ab sofort mit einem E-Bike als Dienstrad unterwegs.
Die Räder können nicht nur für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Auch die private Nutzung ist möglich. Damit ergänzen die E-Bikes unseren elektrisch betriebenen Firmenwagen und die Ladeinfrastruktur an unserem Standort in Meerbusch-Büderich.

Elektromobilität gehört bei uns längst zum Alltag
Wallboxen installieren, Ladepunkte anschließen und die notwendige Elektroinstallation dafür schaffen: Mit Elektromobilität beschäftigen wir uns bei Elektro Bömelburg regelmäßig.
Deshalb passt es gut, dass elektrische Mobilität inzwischen auch für unsere Mitarbeitenden eine größere Rolle spielt. Drei Kolleginnen und Kollegen haben sich für ein Dienstrad entschieden und können ihr E-Bike sowohl für den Arbeitsweg als auch in der Freizeit nutzen.
Das ist für uns keine große Werbeaktion, sondern eine zusätzliche Möglichkeit für unser Team.
Was ein Dienstrad für Mitarbeitende bedeutet
Ein Dienstrad ist ein Fahrrad oder E-Bike, das über den Arbeitgeber bereitgestellt wird. Je nach vereinbartem Modell kann es über eine Gehaltsumwandlung finanziert oder zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung gestellt werden.
In der Regel darf ein solches Rad auch privat genutzt werden. Damit kann es beispielsweise für den täglichen Arbeitsweg, kurze Wege im Alltag oder für Freizeitfahrten genutzt werden.
Gerade in Meerbusch und der näheren Umgebung lassen sich viele Strecken gut mit dem Fahrrad zurücklegen. Für unsere drei neuen Dienstrad-Fahrerinnen und -Fahrer gibt es damit künftig eine weitere Alternative zum Auto.
Wie wird ein Dienstrad versteuert?
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie der Arbeitgeber das Dienstrad zur Verfügung stellt.
Bei einer Gehaltsumwandlung wird für Fahrräder und Pedelecs in der Regel monatlich 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung als geldwerter Vorteil angesetzt. Vereinfacht wird deshalb häufig von der 0,25-Prozent-Regelung gesprochen.
Wird das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, kann die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei sein.
Diese Regelungen gelten nach aktueller Rechtslage bis Ende 2030. Sie betreffen Fahrräder und Pedelecs, die steuerlich nicht als Kraftfahrzeug gelten. S-Pedelecs werden anders behandelt.
Stand: August 2026. Die konkrete steuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Überlassungsmodell.
Ein zusätzlicher Vorteil für unser Team
Ein gutes Arbeitsumfeld besteht für uns nicht nur aus Werkzeug, Fahrzeugen oder Technik. Entscheidend sind die Menschen, die jeden Tag damit arbeiten.
Das Dienstrad ist deshalb eine weitere Möglichkeit, unseren Mitarbeitenden etwas anzubieten, das auch außerhalb des Arbeitstages einen praktischen Nutzen hat.
Und vielleicht bleibt es nicht bei den ersten drei Rädern.
Arbeiten bei Elektro Bömelburg in Meerbusch
Elektro Bömelburg ist seit über 30 Jahren im Elektrohandwerk tätig. Unser Team arbeitet vor allem in Meerbusch, Düsseldorf, Neuss, Krefeld und der näheren Umgebung.
Wer beruflich zu uns kommen möchte, findet auf unserer Karriereseite die aktuell ausgeschriebenen Stellen und Ausbildungsplätze.
Sie möchten zunächst persönlich mit uns sprechen?
Telefon: 02132 970040
Bewerbung@elektro-boemelburg.de
Häufige Fragen zum Dienstrad
Was ist ein Dienstrad?
Ein Dienstrad ist ein Fahrrad oder E-Bike, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Abhängig vom vereinbarten Modell kann es über eine Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum Gehalt angeboten werden.
Darf ein Dienstrad auch privat genutzt werden?
Ja. Diensträder können in der Regel auch privat genutzt werden. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstrad- beziehungsweise Leasingvertrag.
Wie wird ein Dienstrad bei einer Gehaltsumwandlung versteuert?
Bei Fahrrädern und Pedelecs wird aktuell in der Regel 1 Prozent eines Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt. Dies wird vereinfacht als 0,25-Prozent-Regelung bezeichnet.
Gilt die Dienstrad-Regelung auch für E-Bikes?
Für Pedelecs mit elektrischer Unterstützung bis 25 km/h gelten grundsätzlich die steuerlichen Regelungen für Fahrräder. Schnellere S-Pedelecs gelten dagegen als Kraftfahrzeuge und werden steuerlich anders behandelt.
Gibt es bei Elektro Bömelburg Diensträder?
Ja. Mitarbeitende, die Interesse bekundet haben, nutzen inzwischen ein E-Bike als Dienstrad. Damit ergänzt das Unternehmen seine bereits vorhandenen Aktivitäten rund um Elektromobilität auch innerhalb des eigenen Teams. Ein viertes Rad ist in Vorbereitung.

